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Die Heuchler Zum Empörungsritual über das >> Urteil , mit dem die >> die Filetierung eines widerspenstigen Eheweibes einer "allgemeinbegreiflichen Gemütserregung" zugeschrieben und als "herkunftsbedingte Maßnahme" angesehen wurde, einige Anmerkungen: Wir können froh sein, dass wir in Österreich keine Einwanderer aus Neu-Guinea und den USA-Indianerreservaten haben. Wir würden dann eines Tages aus den staatlich geförderten Medien erfahren, dass ein Einwanderer aus Neu-Guinea seine widerspenstige Gattin in einer "herkunftsbedingten und auch allgemeinbegreiflichen Erregung" verspeist hat - und darob zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde. Nicht minder drastisch wären die Folgen für die scheidungswillige Ehefrau eines aus den USA eingewanderten Indianer, da sie aus "herkunftsbedingter und auch allgemein-begreiflicher Erregung" von ihren Gatten skalpiert und anschliessend am Marterpfahl zu Tode geschunden werden würde. Den roten, grünen und sonstigen "Humanisten", die sich nun über das Urteil des vom Richter Andreas Böhm "geleiteten" Schöffensenat verhängten "Urteil" empören, sei in Erinnerung gebracht, dass es >>> Richter Andreas Böhm war, der den >> Honsik-Prozess geleitet, bei dem er während der dreitägigen "Verhandlung" den Angeklagten und seinen Anwalt nicht weniger als 600 mal unterbrochen bzw. das Wort abgeschnitten hat. Zum eben erwähnten (Schau)Prozess wurde an dieser Stelle eindeutig Stellung genommen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es weder einen allgemeinen noch einen speziellen Grund gab, sich mit der "Prozessmaterie" zu befassen, da schon im Vorfeld judizielle (Vernichtungs) Maßnahmen getroffen wie auch während des Verfahrens rechtsstaatliche Grundsätze mit Füssen getreten wurden. Zum Argument "herkunftsbedingter Erregung" sei angemerkt, dass damit eigentlich die mit Milliarden gesponsterten, für bestimmte Gruppierungen ungemein lukrativen "Immigrationsbestrebungen" ein klägliches Ende gefunden haben: Wenn nach 30 Jahren ständigen Aufenthalt in Österreich noch immer herkunfts-bedingte Vorstellungen - die bei Beanspruchung judiziellen Wohlwollen geltend gemacht werden dürfen - zugebilligt werden, dann muss "Integration" als teure Wahnidee bezeichnet werden. Mit allem Nachdruck sei festgestellt, dass nicht "Ausländer" das Problem schlechthin sind, sondern jene "Österreicher", die dem (lukrativen) "Integrations- und Immgrations-Terrorismus" huldigen.
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