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Für einen demokratischen Rechtsstaat und gegen ein in subversiver Absicht gefördertes Verbrechertum ! * Anmerkung zu Rainer Geissler:
Der im Verdacht zahlreicher Verbrechen stehende "Hofrat" Rainer Geissler, Präsident des Handelsgericht Wien, ist mir seit mehr als einem Vierteljahrhundert bekannt bzw. in schlechtester Erinnerung. In der Zeit ab 1980 habe ich bei "Viribus unitis", einer von der Rechtsanwaltsgattin Trude Riedl geleiteten Selbsthilfegruppe für Justizopfer mitgewirkt. >>> Schickt die Richter zum Psychiater Es wurden uns damals von mehreren justizgeschädigten Personen der Name des beim Bezirksgericht/Handelsgericht in 1010 Wien, Riemergasse, das Recht hemmungslos beugenden Rainer Geissler genannt. Geisslers Opfer sprachen von einem "skrupellosen Säufer, der sie mit sadistischer Freude ruiniert habe". Geissler soll mehrere Dutzend Personen in den wirtschaftlichen Ruin und einige seiner Opfer sogar in den Selbstmord getrieben haben. Trude Riedl wollte durch einen Hungerstreik vor dem Justizministerium auf die Verbrechen von Rainer Geissler aufmerksam machen, wobei ich den Journalisten Günther Nenning, der den Fall Riedl aus Presseberichten und ORF-Sendungen kannte, auf Riedls Hunderstreik aufmerksam machte. Nenning kam tatsächlich vorbei, schrieb uns einige Zeilen zur Aufmunterung und liess sich mit uns auch fotografieren.
Nach Abbruch des Hungerstreik haben sich Frau Riedl, drei Geissler-Opfer und ich in das Gerichtsgebäude in 1010 Wien, Riemergasse, begeben um von Rainer Geissler Aufklärung über von ihm fabrizierte "Urteile" zur erhalten. Wir trafen Geissler "illumiert" an, er wurde sofort ausfällig, worauf ihm einer der von ihm Geschädigten als "besoffenes Dreckschwein" und auf eine Bemerkung des Gutachters Dr. Heinrich Gross bezugnehmend als "kriminellen DDR-Abkömmling, der auch im Auftrag von stalinistischen Juden das Recht beuge" bezeichnete. Geissler drohte mit "Maßnahmen", wenn wir nicht das Gerichtsgebäude verlassen würden. Da eine der Geschädigten, eine von Geissler in den wirtschaftlichen Ruin gebrachte Frau, einen Weinkrampf erlitten hatte und nahe an einen Nervenzusammenbruch war, verliessen wir die Wirkstätte des laut Meinung eines der Geschädigten "niederträchtigsten Justiz-Verbrecher der Geschichte". Etwa ein Jahr nach diesen Vorfall teilte mir ein weiteres Opfer von Rainer Geissler mit, dass die Frau, die bei unserer "Vorsprache" bei Geissler einen Weinkrampf erlitten, ihren Leben ein Ende bereitet hätte. Auch sie hatte keinen Ausweg mehr aus der Situation gesehen, in die sie durch Geisslers kriminelles Vorgehen geraten war. Ende 2008 habe ich davon Kenntnis erhalten, dass mit der "Klage" zu 17 Cg 60/08, die von einem Gesinnungsfreund von Rainer Geissler, dem im Verdacht mehrfacher Verbrechen stehenden Ariel Muzicant, eingebracht worden war, Rainer Geissler selber befasst sei. Ich habe mich sofort durch einem Augenschein im Justizzentrum Wien Mitte davon überzeugt, dass der mit dem "Verfahren" zu 17 Cg 69/80 befasste Rainer Geissler ident mit jenem Geissler sei, von dem mir seit 1980 bekannt war, dass er von seinen Opfern als "niederträchtigster Justizverbrecher" angesehen wird. Rainer Geissler war -wie anno dazumal - leicht besoffen als wir uns am Gang vor seinem Büro begegneten und wollte wissen, warum ich ihm anstarre. Ich erklärte ihm dem Zweck meines "Anstarrens", dass ich mich nämlich überzeugen wolle, ob er jener Geissler sei, der unzählige Personen wirtschaftlich ruiniert und manche davon in den Tod getrieben habe, Rainer Geissler reagierte so ähnlich wie seinerzeit bei unserer "Vorsprache" in der Riemergasse. Den mir als "Verfahrenshelfer" aufgenötigten Advokaten Wulf Kern habe ich auf die Rechtslage hingewiesen, derzufolge Rainer Geissler gesetzlich verpflichtet sei, seine Befangenheit anzuzeigen. Advokat Wulf Kern wurde von mir in einem stundenlangen Gespräch in seiner Kanzlei über alle Aspekte der Causa 17 Cg 60/08 informiert, wobei ich die Richtigkeit meiner Darstellung anhand von hunderten Dokumenten nachweisen konnte. Mehr als zwei Dutzend der Beweisurkunden händigte ich ihm aus als Beilage zu dem vom ihm zu verfassenden Klageäusserung bzw. zur Vorlage im Verfahren selber. Aufgrund seines etwas eigenartigen Verhaltens bestand ich darauf, dass er mir die von ihm zu verfassende Klageäusserung erst zur Kontrolle vorlegen müsse, bevor er sie beim Gericht einbringe. Erst ein halbes Jahr später teilte er mir auf meine Anfrage mit, dass er bereits vor 6 Monaten ohne meinen Wissen und gegen meinem Auftrag eine Klageäusserung eingebracht hätte, die er mir nun zur Kenntnis bringe .. Kerns geheime "Klageäusserungen" haben nichts gemein mit dem ihm unterbreiteten Sachverhalt, den er auftragsgemäss vorzubringen hatte, auch wurde von ihm nicht eine einzige der ihm ausgehändigten Beweisurkunden der "Klageäusserung" beigelegt oder im Verfahren vorgelegt. Advokat Kern war offenkundig - wie in so vielen von Rainer Geissler geführten Verfahren - veranlasst worden, seinem Mandanten zu verraten und ihm Rechts- und Vermögensschaden zuzufügen ...
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